§§ 1293, 1295 ABGB
Empfiehlt der Berater in der Hoffnung auf künftige Provisionen nicht bloß ein einmaliges Investment, sondern darüber hinaus, auch in den nächsten Jahren anlässlich von Kapitalerhöhungen die günstige Chance zum Erwerb weiterer derartiger (risikoloser) Wertpapiere zu nutzen, so sind auch selbständige Nachkäufe des Anlegers vom Schutzzweck des Beratungsvertrags umfasst.