Im November 2013 trat die Änderung der Transparenz-Richtlinie für börsennotierte Unternehmen (RL 2013/50/EU ) in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis 26.11.2015 in nationales Recht umsetzen. Am 13.4.2015 wurde diesbezüglich einen Ministerialentwurf im Nationalrat eingebracht. Der Gesetzesentwurf soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern, Transparenzlücken schließen und Finanzinformationen auf unionsweiter Ebene besser verfügbar machen.