Die sogenannte UCITS V-Richtlinie (RL 2014/91/EU ) muss bis 18.3.2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 13.4.2015 wurde diesbezüglich ein Ministerialentwurf zur Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (Immo-InvFG) im Nationalrat eingebracht.