Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II)
Durch die Neufassung der Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD II) soll nach den Vorstellungen der Kommission der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Verbraucherschutz durch die Einführung von Regeln zur Provisionsoffenlegung und zum Provisionsverbot maßgeblich verschärft werden.