Zahlungsdienste-Paket
MIF-Verordnung: Die Verordnung ist nun formell angenommen und soll in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werden.
PSD II-Novelle: Im Rahmen der sog Trilogverhandlungen gibt es noch zu einigen Bestimmungen Diskussionsbedarf wie beispielsweise zu Art 87 Abs 1 (Authentication) oder Art 55 Abs 2 (Gebührenteilung). Weiters wird die überarbeitete Haftung von Zahlungsdienstleistern und des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge diskutiert.