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Zur Zurechnung der Fehlberatung eines WPDLU an eine Bank

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2111ÖBA 2015, 380 Heft 5 v. 15.5.2015

§§ 1293, 1304, 1313a ABGB

§ 502 ZPO

Eine Bank, die Effektengeschäfte ausführt, haftet für die mangelhafte Beratung ihrer Kunden durch ein von diesen beigezogenes ("kundennäheres") WPDLU dann, wenn die Bank konkrete Anhaltspunkte dafür hatte oder sogar positiv wusste, dass das kundennähere Unternehmen seine Pflichten nicht erfüllte, oder wenn die Bank dieses Unternehmen ständig mit dem Vertrieb von Anlageprodukten betraut und so in die Verfolgung ihrer eigenen Interessen einbindet.

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