Am 12. August 2014 – somit nicht einmal ein Jahr nach Inkrafttreten des AIFMG – ist die Novelle BGBl I Nr 70/2014 zum AIFMG in Kraft getreten, die nach Angaben des Gesetzgebers erste Erfahrungen aus der Bewilligungspraxis von Alternativen Investmentfonds berücksichtigt.1) Neben der Bereinigung "einiger technischer und formaler, aus der Praxis resultierender Probleme"2) zielt die Novelle insbesondere auf eine Neuregelung des Vertriebs von Anteilen an AIF an das Retailpublikum ab.