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Zur Kündigung des Kreditvertrags aus wichtigem Grund

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2104ÖBA 2015, 299 Heft 4 v. 15.4.2015

§ 987 ABGB

§ 502 ZPO

Der Kreditvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist etwa, dass aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers die Kreditrückzahlung gefährdet ist. (Hier verneint, weil die prognostizierte Unterdeckung der Tilgungsträger zum Endfälligkeitszeitpunkt durch ein Pfandrecht ausgeglichen wurde).

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