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Eine Zurückziehung von Aktien kann nur vom geregelten Freiverkehr, nicht auch vom amtlichen Handel erfolgen

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Ass. Mag. Florian DollenzÖBA 2015/173ÖBA 2015, 303 Heft 4 v. 15.4.2015

§ 83 Abs 4, § 64 BörseG

Art 130 Abs 1 Z 1 iVm Art 131 Abs 2, Art 132 B-VG

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