Das vorliegende Rechtsgutachten wurde im Februar 2015 im Auftrag der ABBAG-Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes erstattet, die die Muttergesellschaft der früheren Hypo Alpe Adria – nunmehr HETA – ist. In seiner Stellungnahme untersuchte der Verfasser die europarechtlichen Vorgaben für die Einbeziehung der HETA in das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG). Mit Blick auf die wirtschaftspolitische Bedeutung des Falls haben sich Autor, Auftraggeber und Schriftleitung des ÖBA entschlossen, die Stellungnahme dem Fachpublikum zugänglich zu machen.