Am 4.2.2015 hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) umfassende Auflagen für die Anrechnung von Zwischengewinnen als hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) veröffentlicht. In Anlehnung an Artikel 26(2) der CRR (Verordnung (EU) Nr 575/2013) wurde von der EZB festgelegt, dass vor dem formalen Beschluss des Unternehmens die jeweils zuständige Behörde der geplanten Anrechnung der Zwischengewinne zustimmen muss.