§§ 985, 986, 989 ABGB
§ 14 GBG
Auch nach Aufhebung der VO über wertbeständige Rechte vom 16.11.1940 durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz ist wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes die unmittelbare Verbücherung von Wertsicherungsklauseln bei Hypotheken unzulässig.