§ 34 Abs 1, § 35 Abs 1 und 2, § 95 Abs 2 Z 1 WAG
§ 9 VStG
Rechtswidrigkeit bei fehlender räumlicher Trennung sowie Nutzung eines gemeinsamen Computersystems durch die Kundenhandels- und die Eigenhandelsabteilung einer Bank.
§ 34 Abs 1, § 35 Abs 1 und 2, § 95 Abs 2 Z 1 WAG
§ 9 VStG
Rechtswidrigkeit bei fehlender räumlicher Trennung sowie Nutzung eines gemeinsamen Computersystems durch die Kundenhandels- und die Eigenhandelsabteilung einer Bank.