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Unzulässiges Feststellungsbegehren unterbricht Verjährungsfrist!

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2077ÖBA 2015, 72 Heft 1 v. 15.1.2015

§§ 1295, 1323, 1489, 1497 ABGB

§ 228 ZPO

Dass der strittige Schaden von Anfang an nicht mit Feststellungs-, sondern mit Leistungsbegehren geltend zu machen gewesen wäre, kann nicht auch zur Abweisung des Leistungsbegehrens wegen Verjährung (letztlich somit beider Begehren) führen, wenn jedenfalls eines dieser Begehren innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde und ein Begehren auch inhaltlich berechtigt ist.

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