§§ 1295, 1323, 1489, 1497 ABGB
§ 228 ZPO
Dass der strittige Schaden von Anfang an nicht mit Feststellungs-, sondern mit Leistungsbegehren geltend zu machen gewesen wäre, kann nicht auch zur Abweisung des Leistungsbegehrens wegen Verjährung (letztlich somit beider Begehren) führen, wenn jedenfalls eines dieser Begehren innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde und ein Begehren auch inhaltlich berechtigt ist.