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Zur Abtretung von Ansprüchen aus einer Bankgarantie

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2075ÖBA 2015, 70 Heft 1 v. 15.1.2015

§§ 880a, 1295, 1392 ABGB

Der Garantieauftraggeber hat seinen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch nach unberechtigter Inanspruchnahme der Garantie auch dann gegenüber dem Begünstigten geltend zu machen, wenn dieser seine Rechte aus der Garantie, aber nicht zugleich auch seine Rechte aus dem Grundverhältnis abgetreten hat und die Garantie vom Zessionar abgerufen worden ist.

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