§§ 869, 888, 889, 890, 892, 1302 ABGB
§§ 31, 38 IO
Besteht die anfechtbare Rechtshandlung in einer Zahlung, die einer Gläubigermehrheit iSd § 890 S 2 ABGB geleistet wurde, haften die Gläubiger als Anfechtungsgegner solidarisch für die Rückzahlung.
§§ 869, 888, 889, 890, 892, 1302 ABGB
§§ 31, 38 IO
Besteht die anfechtbare Rechtshandlung in einer Zahlung, die einer Gläubigermehrheit iSd § 890 S 2 ABGB geleistet wurde, haften die Gläubiger als Anfechtungsgegner solidarisch für die Rückzahlung.