§§ 5, 6, 17b KMG
Wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält, muss der Verbraucher-Anleger sein Rücktrittsrecht gegenüber seinem Vertragspartner innerhalb von einer Woche effektuieren.
OGH 20. 5. 2015, 3 Ob 144/14v