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Verordnungsentwurf zur Vorabgenehmigung für die Rückzahlung von Genossenschaftsanteilen

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2015, 871 Heft 12 v. 15.12.2015

Institute haben gemäß CRR für die Rückzahlung oder Tilgung von Instrumenten des Kern- oder Ergänzungskapitals vorab die Genehmigung der Aufsicht einzuholen. Mit dem am 2.11.2015 veröffentlichten Entwurf zur Novellierung der CRR-Begleitverordnung soll Kreditgenossenschaften für 2016 eine diesbezügliche Vorabgenehmigung mittels Verordnung erteilt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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