Das Inkrafttreten der SRM-VO (Single Resolution Mechanism-Verordnung) erfordert die Schaffung von Begleitmaßnahmen im österreichischen Recht. Am 7.10.2015 wurde ein Ministerialentwurf zur Änderung des BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken) im Nationalrat eingebracht (154/ME). Dieser soll neben dem BaSAG noch das BWG, das FMABG, das ESAEG, das NBG und das VAG 2016 novellieren.