Bereits im Zuge der Verhandlungen zum Abgabenänderungsgesetz lag einer der Schwerpunkte der Bemühungen darauf, durch Anrechnung der Beiträge für Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds zumindest Zusatzbelastungen zu vermeiden. Dies unbeschadet der Kritik an der überproportionalen Belastung österreichischer Banken durch die Bankenabgabe. In einem konstruktiven Gespräch der Spitzenebene der Sparte mit Vizekanzler Spindelegger konnte Verständnis für die Forderung nach Aufrechnung der Bankenabgabe mit der Dotierung von Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds erreicht und ein Konzept erörtert werden, diese Aufrechnung sowie zumindest eine stufenweise Reduktion der Belastungen zu erreichen.