Mit einer BWG-Novelle sollten unter anderem durch den SSM notwendige Adaptierungen sowie eine Harmonisierung der Regelungen betreffend Konsolidierung (§ 30 BWG) und Neuerungen betreffend Bankprüfer und Anlage zum Prüfbericht vorgenommen werden.
Diese Novelle passierte am 24. Juni 2014 den Finanzausschuss und soll noch im Juli im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.