vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ad-hoc-Meldepflicht als Schutzgesetz

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Alexander SchopperÖBA 2014, 495 Heft 7 v. 15.7.2014

Nach der in Österreich herrschenden Lehre und Rechtsprechung ist die Ad-hoc-Meldepflicht gem § 48d Abs 1 BörseG ein Schutzgesetz zugunsten einzelner Anleger. Die Voraussetzungen möglicher Schadenersatzansprüche sind jedoch bislang ungeklärt. Einigen Grundfragen in diesem Zusammenhang geht der folgende Beitrag nach.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte