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Nachträgliche Prospektveröffentlichung und Rücktrittsrecht nach § 5 KMG*)*)Dieser Beitrag beruht auf einem Gutachten des Verfassers.

Abhandlungenao Univ.-Prof. Dr. Christian ZibÖBA 2014, 506 Heft 7 v. 15.7.2014

Der Tatbestand des prospektpflichtigen Angebots ist oft nicht einfach zu beurteilen. Eine unzutreffende Auslegung kann wegen unterbliebener Prospektveröffentlichung ein Rücktrittsrecht für Verbraucher-Anleger nach § 5 KMG auslösen. Der OGH hat darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen eine nachträgliche Prospektveröffentlichung den Lauf der Rücktrittsfrist in Gang setzt (§ 5 Abs 4 KMG). Die Einzelheiten einer solchen nachträglichen Prospektveröffentlichung sind bislang nicht behandelt. Sie stehen im Mittelpunkt der folgenden Überlegungen.

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