Am 15.4.2014 versandte das Bundesministerium für Finanzen einen Ministerialentwurf zur Novellierung des Bankwesengesetzes zur Begutachtung. Das BWG soll damit an die sich aus der Verordnung Nr 1024/2013 ("SSM-VO"), der Richtlinie 2013/36/EU ("CRD IV") und der Verordnung (EU) Nr 575/2013 ("CRR") ergebenden Vorgaben angepasst werden. Konkret werden Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen betreffend den SSM, eine Neustrukturierung des Anhangs zum Prüfbericht und redaktionelle Anpassungen im BWG normiert. Die Begutachtungsfrist endete am 2.5.2014.