Ziel des EK-Vorschlags ist die Förderung der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Eine sicherere und effizientere betriebliche Altersversorgung wird nach Auffassung der EK zur Angemessenheit und langfristigen Finanzierbarkeit der Renten beitragen, da sie den Beitrag der ergänzenden Altersversorgung zum Renteneinkommen steigert.
Der Vorschlag enthält nachstehende Ziele: