Ende April wurde die SSM-Rahmenverordnung veröffentlicht, die Fragen, wie zB die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und EZB, das Verfahrensrecht und die genauen Auswirkungen auf Banken, die nicht der direkten EZB-Aufsicht unterstehen, konkretisiert. Somit wird - da die Durchführungsverordnung rechtzeitig veröffentlicht wurde - die EZB plangemäß ihre Aufsichtstätigkeit per 4.11.2014 aufnehmen. Die Frage der Finanzierung durch die Kreditwirtschaft wird in einer zusätzlichen Verordnung geregelt werden, wobei es einen Kostenkreis für signifikante und einen weiteren für nicht-signifikante Institute geben wird. Die enormen Kosten des sogenannten Comprehensive Assessment werden durch die Bestimmung in § 103r BWG den geprüften Banken direkt vorgeschrieben werden.