Diese Richtlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA sieht eine interne Eignungsevaluierung für alle Aufsichtsräte und sogenannte Inhaber von Schlüsselfunktionen (Personen, die nicht Geschäftsleiter sind, jedoch erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung des Kreditinstitutes nehmen können) vor. Diese gelten zusätzlich zu den bisherigen BWG Fit & Proper Anforderungen für Vorstände und Aufsichtsratsvorsitzende, wobei seit 1.1.2014 auch alle Aufsichtsratsmitglieder gemäß BWG fit & proper sein müssen.