Wird ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft durchgeführt, so sieht – in Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG – das Zahlungsdienstegesetz 2009 für seinen Anwendungsbereich eine Haftungsregelung zu Gunsten des Kunden vor. Die unbeholfen formulierten Bestimmungen werfen erhebliche Probleme auf, die durchaus von praktischer Bedeutung sind. Einige von ihnen werden im Folgenden näher erörtert.