Nach der Trilogeinigung wurden auch die technischen Triloge zu den Dokumenten abgeschlossen. Rat und Parlament müssen nun noch ihre formelle Zustimmung erteilen, damit die beiden Rechtsakte im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden können.
Nach der Trilogeinigung wurden auch die technischen Triloge zu den Dokumenten abgeschlossen. Rat und Parlament müssen nun noch ihre formelle Zustimmung erteilen, damit die beiden Rechtsakte im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden können.