Nach der Einigung der Europäischen Entscheidungsträger soll die Richtlinie mit ihren umfangreichen Meldeanforderungen und herausfordernden Kapitalanforderungen Anfang 2016 in Kraft treten. Die Einigung ist zwar im Hinblick auf die notwendige Planungssicherheit zu begrüßen, schwierige Fragen wurden jedoch auf die sogenannte Level II – Ebene zur Entscheidung verlagert.