Die Betreibung von Forderungen gehört zum Kerngeschäft der Rechtsanwälte und Inkassoinstitute. Regelmäßig schließen sie dabei im Auftrag des Gläubigers mit dem Schuldner Ratenvereinbarungen. Handelt es sich um einen Verbraucher, stellt sich die Frage, ob die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes zur Anwendung kommen. Die Antwort hängt davon ab, ob ein entgeltlicher Zahlungsaufschub im Sinne des Gesetzes vorliegt.