Trotz der Einführung des ADG konnte Österreich international nicht überzeugen, den OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfebereitschaft umgesetzt zu haben. Die ausnahmslos notwendige Verständigung des von der Auskunft betroffenen Steuerpflichtigen und die Möglichkeit, das Amtshilfeverfahren durch die Einbringung eines Rechtsmittels zu verzögern, führten zu einer unerfreulich schlechten Einstufung Österreichs hinsichtlich der Umsetzung von Art 26 OECD-MA. Mit dem BBG 2014 sollen nun der OECD-Standard erreicht und eine weitere neue Vorgabe – die Zulässigkeit von Gruppenersuchen – erfüllt werden. Der Beitrag stellt die Novelle dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.