In der Debatte um den gesetzlichen Schuldenschnitt bei der notverstaatlichten Hypo Alpe-Adria-Bank International AG blieben kompetenzrechtliche Probleme bisher unbeachtet. Der Beitrag untersucht, ob die im Jahr 1991 landesgesetzlich begründete Haftung des Landes Kärnten und der im Sommer 2014 bundesgesetzlich angeordnete Haftungsentfall mit der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung der Art 10 ff B-VG vereinbar sind.