Am 25.9.2014 veröffentlichte die EBA zwei Konsultationspapiere in Zusammenhang mit dem Sanierungs- und Abwicklungsregime. Gemäß Art 4 BRRD kann der nationale Gesetzgeber unter Berücksichtigung von Größe und Komplexität einzelner Kreditinstitute vereinfachte Regeln in Bezug auf die Implementierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen vorsehen. Im Rahmen des Leitlinienentwurfs spezifiziert die EBA eine Reihe von Kriterien zur Bestimmung hierzu qualifizierter Banken. Ergänzend dazu liefern die Implementing Technical Standards (ITS) separate Templates, die von zuständigen Behörden primär zur Dokumentation des Auswahlprozesses und für Reportingzwecke der nationalen Behörden gegenüber der EBA genutzt werden sollen. Demnach sind die Behörden angehalten, die EBA in regelmäßigen Abständen über die Berücksichtigung der einzelnen Kriterien zu informieren.