Am 25.9.2014 veröffentlichte die EBA einen Leitlinienentwurf iZm der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme (directive on deposit guarantee schemes – DGSD). Um die in Artikel 10 DGSD definierte Mindestdotierung des Einlagensicherungssystems ("Zielausstattung") zu erreichen, werden unter anderem sog Zahlungsverpflichtungen eines Kreditinstituts gegenüber einem Einlagensicherungssystem (payment commitments) iSv Artikel 2 Abs 1 Z 13 berücksichtigt, sofern ihr Anteil an der Zielausstattung 30% nicht überschreitet. Mit Hilfe des vorliegenden Leitlinienentwurfs will die EBA für eine einheitliche Definition jener Instrumente sorgen, die die entsprechenden Anrechenbarkeitskriterien erfüllen.