§ 34 IO
Der Anfechtungsschutz erfasst nicht nur die Übereignung der Sache an den Käufer; auch "Surrogate" wie Zahlungen aus einer Gewährleistungs- oder Schadenersatzpflicht sind anfechtungsbeschränkte Leistungen aus einem Einzelverkauf. Eine Forderung, die erst dadurch entsteht, dass der Kaufvertrag infolge Nichterfüllung noch vor Insolvenzeröffnung aufgelöst und die Rückabwicklung der erbrachten Leistungen vereinbart wird, ist aber keine "Surrogatsleistung" mehr.