Mit einer BWG-Novelle sollten unter anderem durch den SSM notwendige Adaptierungen sowie eine Harmonisierung der Regelungen betreffend Konsolidierung (§ 30 BWG) und Neuerungen betreffend Bankprüfer und Anlage zum Prüfbericht vorgenommen werden.
Diese Novelle wurde Anfang Juli im Nationalrat beschlossen und ist Anfang August mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.