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Anlegerentschädigung im Insolvenzfall "AMIS".

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1939ÖBA 2013, 673 Heft 9 v. 1.9.2013

§§ 23b, 23c, 23d, 32 WAG 1996.

Der Entschädigungseinrichtung ist eine angemessene Prüffrist zuzubilligen. Ihre Länge bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. In einfachen Fällen (hier: zwei Urkunden mit je einer Seite zu prüfen) kann sie auch nur drei Monate betragen, sodass der Entschädigungsanspruch des Anlegers sechs Monate nach Legitimierung fällig wird.

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