§ 30 Abs 2 VwGG
§ 5 Abs 1 Z 3 BWG, § 6 Abs 2 Z 3 BWG, § 70 Abs 2 und Abs 4 BWG
Die Behauptung, dass die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen den Entzug einer BWG-Konzession auf Grund einer "Signalwirkung" zur Folge hätte, dass auch andere Marktteilnehmer ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen würden, ist angesichts des jedenfalls drohenden Konzessionsverlustes nicht überzeugend.