Gemäß dem bereits in Kraft getretenen Basel III Rahmenwerk sind Banken ab Anfang 2015 zur Berechnung und Offenlegung der Leverage Ratio verpflichtet. Das am 26.6.2013 veröffentlichte Konsultationspapier des Baseler Ausschusses legt eine gemeinsame Basis für die Berechnung der Leverage Ratio sowie für die Offenlegungspflichten fest.