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Zur Mitteilungspflicht von Ad-hoc-Meldungen.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJurÖBA 2013/130ÖBA 2013, 527 Heft 7 v. 1.7.2013

§ 48a Abs 1 Z 1 BörseG, § 48d Abs 1 und 2 BörseG, § 82 Abs 7 BörseG, § 48 Abs 1 Z 2 und Abs 4 BörseG, § 9 VStG Unzulässigkeit der Auswechslung der Tat im Verwaltungsstrafverfahren.

Die Nichtmitteilung der Beschlussfassungen des Vorstandes über den beabsichtigten Erwerb von Beteiligungen ist eine andere Tat als die Nichterstattung der Ad-hoc-Meldungen betreffend die bereits erfolgten Beteiligungserwerbe.

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