Laut Presseaussendung vom 29.5.2013 einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen der Triloggespräche am 14.5.2013 auf neue Transparenzregeln für Wertpapieremittenten auf regulierten Märkten. Die sogenannte Transparenzrichtlinie (RL 2004/109/EG ) soll durch EU-weit einheitliche, hohe Transparenzstandards das Anlegervertrauen stärken. Dazu müssen Emittenten tourlich Informationen über Performance sowie über Inhaber signifikanter Stimmrechtsanteile veröffentlichen.