Am 15.5.2013 wurde ein Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zu einer Abänderung und Neufassung des Bankwesengesetzes zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endete am 24.5.2013. Die aktuell vorliegende Neufassung des BWG stellt aufgrund der Umsetzung von CRD IV/CRR in weiten Bereichen eine umfassende Veränderung der bestehenden Bestimmungen dar.