Die Provinz Pisa erklärte im Jahr 2009 die von ihr vorgenommene Vergabe von derivativen Finanzgeschäften im Wege der verwaltungsrechtlichen Selbsthilfe rückwirkend für nichtig. In einem aktuellen Erkenntnis entschied nun der italienische Staatsrat (Consiglio di Stato) über die Zulässigkeit dieses Vorgehens. Das Erkenntnis befasst sich unter anderem auch mit Aufklärungspflichten über den sogenannten negativen Marktwert bei Derivatgeschäften mit einer Gebietskörperschaft.