§ 43 BMSVG
Art 63 Abs 1 AEUV
Aufhebung von Bescheiden über die Vorschreibung von Pönalezinsen wegen Überschreitung einer Veranlagungsgrenze nach BMSVG als verfassungswidrig (eigentumsrechtsverletzend) durch den VfGH, nachdem der EuGH diese Veranlagungsgrenze in seinem Urteil C 39/11 [ÖBA 2012, 788] als unionsrechtswidrig erkannt hat.