§ 6 GrEStG 1987, Art 140 B-VG
Es ist nicht rechtfertigbar, dass bei der Bemessung der Grunderwerbssteuer in bestimmten Fällen auf den Verkehrswert, in anderen Fällen aber auf den (einfachen oder dreifachen) Einheitswert abgestellt wird. Jede dieser Berechnungsmethoden wäre für sich verfassungsrechtlich zulässig, aber ihr "