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Probleme der Schadensermittlung bei unbefugten Verfügungen des Verwahrers über Wertpapiere von Depotkunden

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Gert IroÖBA 2013, 246 Heft 4 v. 1.4.2013

Die Haftung einer Depotbank für unbefugte Verfügungen über die von ihr für einen Kunden nach dem DepG verwahrten Wertpapiere beschäftigt die Gerichte eher selten. Von besonderem Interesse ist daher eine jüngere Entscheidung des OGH, die einen gefälschten Auftrag an eine Bank zum Verkauf von auf dem Depot eines Kunden befindlichen Wertpapieren und die daraus resultierende Schadenersatzpflicht der Depotbank gegenüber ihrem Kunden zu behandeln hatte 1)1)OGH in 1 Ob 46/11p = ÖBA 2012/1778, 1 = ZFR 2012, 38 = JBl 2011, 713 = EvBl 2012/53 = ecolex 2011/349, 902 (Wilhelm).. Das Hauptaugenmerk gilt allerdings einer anderen, einem praktischen Fall 2)2)Der Beitrag beruht auf einem Gutachten, das der Autor in dieser Causa erstellt hat. nachgebildeten Konstellation, in der es um den Umtausch von Genussscheinen geht, den die Depotbank auf Veranlassung der Emittentin ohne Zustimmung der Depotinhaber vornimmt. Als die Emittentin insolvent wird, verlangen die Genussscheininhaber von der Depotbank Schadenersatz wegen Eingriffs in ihr Eigentumsrecht an den Genussscheinen.

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