Das am 20.2.2013 veröffentlichte Merkblatt richtet sich an alle nach dem Versicherungsgesetz (VAG), Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder Investmentgesetz der Aufsicht durch die BaFin unterliegenden Unternehmen. Die Leitung derartiger Unternehmen setzt ein ausreichendes Maß an theoretischen und praktischen Kenntnissen in den Unternehmensgeschäften und Leitungserfahrung (fachliche Eignung) sowie eine sorgfältige und ordnungsgemäße Wahrnehmung des Leitungsauftrags (Zuverlässigkeit) voraus.