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Zum Schutzzweck der besonderen Sorgfaltspflichten des § 40 BWG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1906ÖBA 2013, 214 Heft 3 v. 1.3.2013

§§ 879, 1295, 1311 ABGB

§ 40 BWG.

Die Bestimmung des § 40 BWG bezweckt die Unterstützung der Aufsichts- und Strafbehörden bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung; sie dient da-

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