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Juristische Person muss Nichtigkeit gemäß § 879 Abs 3 ABGB einwenden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1904ÖBA 2013, 213 Heft 3 v. 1.3.2013

§§ 879, 1358 ABGB

Art 6 Abs 1 Klausel-RL 93/13/EWG

§ 482 ZPO.

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